Ein Lob dem Berichtsheft
Viele müssen während ihrer Ausbildung ein Berichtsheft führen, ob analog oder digital, täglich, wöchentlich oder monatlich. Dies wird von vielen als lästig empfunden, doch es ergeben sich Möglichkeiten und Vorteile. Welche, das erfahren Sie hier.
Jeder kennt Berichtshefte, früher oft als gebundenes Heft oder als Loseblattsammlung, heute immer häufiger als Datei auf einem Computer, Smartphone oder Tablett. Für viele, die so ein Heft führen müssen, ist der einzige Vorteil, dass die Hefte oder Blätter vom ausbildenden Betrieb gestellt werden müssen und das Schreiben der Berichte als Arbeitszeit zählt.
Ansonsten ist das Schreiben der Berichte sehr unbeliebt und wird gerne aufgeschoben. Vor Prüfungen, bei denen die Berichte vorgelegt werden müssen, wird dann unter Zeitdruck ein großer Zeitraum nachgetragen. Dann ist natürlich längst nicht mehr in Erinnerung, was für Tätigkeiten ausgeübt wurden.
Es wird dann etwas erfunden, oder aus lückenhaften Notizen versucht, etwas Sinnvolles zu entwickeln. Der Zeitaufwand und Stress ist auf jeden Fall größer, als bei einer zeitnahen Erledigung der Berichtspflicht. Außerdem sitzt man in seiner persönlichen Freizeit an Schreibtisch, anstatt dies während der Arbeitszeit zu erledigen. Fraglich ist, ob der Ausbilder oder die Ausbilderin dann diese Berichte akzeptiert und unterschreibt.
Welche Vorteile können aus dem Berichtsheft gezogen werden?
Sie reflektieren Ihren Tag.
Während des Schreibens haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, was Sie an diesem Tag gelernt haben. Was hat nicht gut geklappt und, besonders wichtig, was ist ihnen an diesem Tag gut gelungen. Welche Erfolge hatten Sie? Dies brauchen Sie natürlich nicht im Berichtsheft zu notieren, behalten Sie es in Erinnerung oder notieren Sie es in einem privaten Tagebuch.
Sie erlernen die Fachsprache.
Jeder Beruf verfügt über eine Fachsprache, besondere Begriffe für Werkzeuge, Arbeitsweisen, Materialien, Normen usw. Diese Fachsprache müssen Sie beherrschen. Durch das wiederholte Schreiben von Berichten üben Sie die Verwendung von Fachausdrücken.
Wenn Ihnen komplizierte Fachausdrücke Schwierigkeiten machen, dann notieren Sie sich bitte diese richtig geschrieben in einem Heft, oder Sie pflegen das Wörterbuch Ihrer Software, wenn Sie eine verwenden.
Sie üben das Anfertigen von Berichten.
Bei vielen Berufen muss für die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung ein Bericht über eine selbständig bearbeitete berufliche Aufgabe eingereicht werden.
Dieser Bericht wird zwar nicht bewertet, bildet aber die Grundlage für das Fachgespräch zwischen Ihnen und den Prüfern. Einige Berufe kennen keine mündliche Prüfung, dort werden während der praktischen Arbeitsaufgabe situative Fachgespräche geführt. Aber auch dort ist es wichtig, dass Sie Arbeitsweisen, Werkzeuge, Materialien korrekt benennen können.
Viele Berufsausbildungen bieten die Möglichkeit zu freiwilligen, zusätzlichen Prüfungen. Eine Aufgabe wird im Betrieb selbständig bearbeitet und dazu ein Bericht geschrieben, je nach Beruf ergänzt mit Zeichnungen, Bildern, Stücklisten oder Listings von Programmen.
Diese Berichte müssen Sie bei Ihrer Kammer einreichen. Entweder ausgedruckt, oder als Datei hochladen. Informieren Sie sich dazu auf den Seiten der für Sie zuständigen Kammer.
Viele Kammern haben Vorschriften für die Formatierung dieser Berichte, welche Schrift und Schriftgröße für Überschriften und Text, Breite der Seitenränder, Umfang des Berichtes. Beherrschen Sie den Umgang mit einer Textverarbeitung? Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses, Einfügen von Grafiken, Formatierung von Text und Überschriften. In Ihrem Interesse sollten Sie sich an die Vorgaben der Kammer halten.
Als Software bietet sich Microsoft Office an, aber auch die kostenlosen Programme LibreOffice oder OpenOffice. Eine weitere Möglichkeit ist, die Office-Software von Microsoft kostenlos im Internet zu nutzen, oder Sie verwenden Google Docs. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit der Software, falls Sie nicht durch Ihren Beruf sowieso geübt sind.
Sie haben einen Nachweis.
Mit Ihrem Berichtsheft dokumentieren Sie die Ausbildung. Sie können damit belegen, was, und noch wichtiger, was Sie nicht gelernt haben. Ihre Berichte könnten sich im Streitfall als ein wichtiges Dokument erweisen.
Sie erfüllen eine Pflicht.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 14 Berufsausbildung Absatz 2 müssen die Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis führen. Unvollständige oder fehlende Ausbildungsnachweise können dazu führen, dass Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Ihr Ausbildungsbetrieb kann von Ihnen auch darüber hinaus Nachweise anfordern, zum Beispiel Fachberichte über Arbeitsweisen oder die Organisationsstruktur des Betriebes. Welchen Weg nimmt ein Kundenauftrag im Betrieb, welche Abteilungen sind beteiligt?
Übrigens müssen Sie auch die Inhalte und Themen des Berufsschulunterrichts in Ihren Berichten festhalten, ebenso wie firmeninterne oder überbetriebliche Schulungen.